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Länderinformationen Panamakanal-Kreuzfahrt

Länderinformation Panamakanal-Kreuzfahrt

Höchsttemperaturen im Vergleich

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Berlin2361216222322181354

Allgemeiner Hinweis:

Im Folgenden finden Sie eine Informationsübersicht, bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen, die Politische- und Gesundheitliche Lage weltweit jederzeit ändern kann, daher empfehlen wir Ihnen sich vor Ihrer Reise zu informieren. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Abreise die Webseite des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de/).

Hauptstadt:

USA: Washington D.C.
Kolumbien: Bogotá
Panama: Panama-Stadt
Guatemala: Guatemala-Stadt
Costa Rica: San José
Mexiko: Mexiko-Stadt

Staatsform:

USA: föderale präsidentielle konstitutionelle Republik
Kolumbien, Panama, Guatemala, Costa Rica, Mexiko: präsidentielle
Republik

Religion:

USA: 21 % Katholiken, 40 % Protestanten, Rest: verschiedene
Kolumbien: 70 % Katholiken, 20 % Protestanten
Panama: 80 % Katholiken, 15 % Protestanten
Guatemala: 47 % Katholiken, 35 % Protestanten
Costa Rica: 52 % Katholiken, 22 % Protestanten, 17 % Atheisten
Mexiko: 82,7 % Katholiken

Sprache:

USA: englisch
Kolumbien, Panama, Guatemala, Costa Rica, Mexiko: spanisch

Klima:

USA:
– Florida: tropisch feuchtes Klima
– Kalifornien: ganzjährig warme Tagestemperaturen an der Küste
Kolumbien, Panama, Guatemala, Costa Rica, Mexiko: tropisches Klima mit hoher Luftfeuchtigkeit und hohen Temperaturen

Ortszeit:

USA: Florida liegt 6 Stunden und Los Angeles 9 Stunden hinter Deutschland.
Kolumbien und Panama liegen 6 Stunden hinter Deutschland.
Guatemala, Costa Rica und Mexiko liegen 7 Stunden hinter Deutschland.

Elektrizität:

110 Volt Wechselstrom, 60 Hertz. Ein Adapter wird benötigt.

Telefonieren:

Die Vorwahl für Ferngespräche von Deutschland in die USA lautet 001. Für Telefonate nach Deutschland wählt man die 0049 vor. Die 0 vor der Ortsvorwahl entfällt jeweils.

Währung/Banken/Kreditkarten:

USA: Währungseinheit ist der US-Dollar (USD). 1 USD = 100 Cent. Kurs (13.02.2024): 1 EUR = 1,07 USD; 1 USD = 0,93 EUR.
Kolumbien: Währungseinheit ist der Kolumbianische Peso (COP). 1 COP = 100 Centavos. Kurs (13.02.2024): 1 EUR = 4201,78 COP; 1.000 COP = 0,24 EUR.
Panama: Währungseinheit ist der Panamaische Balboa (PAB). Der Wechselkurs ist 1:1 an den US-Dollar gekoppelt. 1 PAB = 100 Centésimos. Kurs (13.02.2024): 1 EUR = 1,07 PAB; 1 PAB = 0,93 EUR
Guatemala: Währungseinheit ist der Guatemaltekischer Quetzal (GTQ). 1 GTQ = 100 Centavos. Kurs (13.02.2024): 1 EUR = 8,36 GTQ; 1 GTQ = 0,12 EUR.
Costa Rica: Währungseinheit ist der Costa-Rica-Colón (CRC). 1 USD = 100 Céntimos. Kurs (13.02.2024): 1 EUR = 553,51 CRC;
100 CRC = 0,18 EUR
Mexiko: Währungseinheit ist der Mexikanischer Peso (MXN). 1 MXN = 100 Centavos. Kurs (13.02.2024): 1 EUR = 18,39 MXN; 1 MXN = 0,54 EUR.

Banken/Kreditkarten:

USA: In den USA ist es üblich bargeldlos mit Kreditkarte (keine Debit- oder Giro-Karte) zu zahlen. Für kleinere Beträge, in kleinen Geschäften und für Trinkgeld ist Bargeld üblich.
Kolumbien, Panama, Guatemala, Costa Rica, Mexiko: Alle gängigen Kreditkarten (VISA, MasterCard und American Express) werden weitgehend akzeptiert, allerdings kommt es in Einzelfällen zu Verbindungsschwierigkeiten bei elektronischer Buchung mit ausländischen Kreditkarten.
Es sollten nur Geldautomaten genutzt werden, die sich innerhalb von gesicherten Gebäuden wie z.B. Banken, Hotels oder Einkaufszentren befinden. Auch dort sollten Reisende auf Personen in unmittelbarer Umgebung achten, die sie unter Umständen ausspähen oder ihnen folgen.
Sollten Sie eine ungewöhnliche Verhaltensweise wahrnehmen, verzichten Sie ggf. auf die Abhebung. Achten Sie nach dem Abhebevorgang auf ggf. vorhandene Verfolger und suchen Sie im Verdachtsfall sichere Bereiche auf (z.B. Polizeiwache, Sicherheitspersonal, o. Ä.).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
ReisepassJa
vorläufiger ReisepassNein
PersonalausweisNein
vorläufiger PersonalausweisNein

Für diese Reise benötigen deutsche Staatsangehörige einen nach Ausreise noch mind. 6 Monate gültigen Reisepass, der in gutem Zustand sein muss.
Zur visafreien Einreise in die USA benötigen Sie einen elektronischen Reisepass (E-Pass mit Chip) und eine kostenpflichtige (aktuell 21 USD), elektronische Einreisegenehmigung (ESTA), welche zwingend mindestens 72 Stunden vor Abflug auf der Internetseite des US-Zoll und Grenzschutzes (https://esta.cbp. dhs.gov) online beantragt und bezahlt werden muss. Bezahlt werden kann mit Kreditkarte oder PayPal (Antragsteller muss nicht Inhaber der Kreditkarte sein).
Reisende, die sich am oder nach dem 12. Januar 2021 in Kuba aufgehalten haben, können nicht mehr mit ESTA in die USA einreisen, sondern müssen vorab bei der amerikanischen Botschaft ein Visum beantragen.
Kolumbien: Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden.
Panama: Für die Ein- und Ausreise aus Panama auf Schiffen jeglicher Art gelten Sonderbestimmungen: Touristen erhalten bei Einreise per Schiff lediglich ein Visum für 72 Stunden.
Guatemala: Aktuell ist es vor Ein- und Ausreise zwingend notwendig, eine digitale Erklärung des Reisenden (Declaración
Jurada Regional de Viajero) abzugeben (https://farm2.sat.gob.gt/declaDelViajeroGt-web/pages/public/declaracionJuradaDel-Viajero.html). Nach Ausfüllen des Formulars erhalten Sie eine E-Mail mit dem QR-Code. Es ist erforderlich, diesen auszudrucken oder als Screenshot auf Ihrem mobilen Gerät abzuspeichern.
Costa Rica: Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden.
Mexiko: Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden. Beschädigte Reisedokumente (z.B. ausgefranster Außeneinband, gelockerte Bindung der Seiten) können zur Einreiseverweigerung führen. Ein deutscher Reisepass, der bei einer Passbehörde gestohlen gemeldet, aber später wiedergefunden wurde, sollte nicht mehr benutzt werden, da die Ausschreibung in der internationalen Sachfahndung nicht rückgängig gemacht werden kann. Dies kann bei der Weiterreise zu Schwierigkeiten führen.
Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Staatsangehörigen anderer Länder wird empfohlen, die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. RSD übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.

Zollvorschriften:

USA: Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt möglich. Beträge ab 10.000 USD sind jedoch deklarierungspflichtig. Die Einfuhr von Fleischprodukten und Pflanzen ist verboten. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft der USA. Kolumbien: Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist bis zu einem Gegenwert von 10.000 USD möglich. Die Ausfuhr von kolumbianischen Kulturgütern, Antiquitäten und Wildtieren ist untersagt.
Panama: Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt möglich, ab einem Wert von 10.000 USD bzw. 10.000 PAB aber zu deklarieren. Gegenstände des persönlichen Bedarfs dürfen zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von frischem Fleisch, Obst, Gemüse und Blumen in Blumenerde ist nicht erlaubt.
Guatemala: Landes- und Fremdwährung können unbeschränkt ein- und ausgeführt werden, müssen aber ab einem Wert von 10.000 USD deklariert werden. Um die Ausbreitung von BSE und der Maul- und Klauenseuche zu verhindern, ist die Einfuhr frischer Produkte tierischer Herkunft (z. B. Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Rohwolle etc.) verboten. Weitere Informationen erteilt die zuständige Behörde: Servicio Nacional de Cuarentena Animal.
Costa Rica: Landes- und Fremdwährung dürfen bis zu einem Wert von 10.000 USD eingeführt werden.
Es ist verboten, Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Obst und Gemüse (Ausnahme: Konserven) im Reisegepäck nach Costa Rica einzuführen. Für die Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten muss ein Attest in englischer oder spanischer Sprache, ggf. auch weitere Unterlagen mitgeführt werden. Diesbezügliche Informationen erteilt der Zoll in Costa Rica, zuständig ist das Ministerio de Hacienda. Die Ausfuhr von Pflanzen, Tieren und Muscheln aus Costa Rica ist ebenfalls verboten.
Mexiko: Bei der Einreise mitgeführte Beträge über 10.000 USD müssen deklariert werden. Die Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Wert von 10.000 erlaubt. Verboten ist die Ausfuhr von Gold (außer Goldschmuck), Antiquitäten, Archäologischen Fundstücken, Kakteen, Korallen und anderen geschützten Tieren. Bei der Ausreise finden Kontrollen im Rahmen der Bekämpfung des Drogenhandels statt. Nähere Auskünfte finden sich auf der Website des mexikanischen Zolls (https://anam.gob.mx/equipaje-y-franquicia/).
Wichtig: Bitte beachten Sie bei der Einfuhr von Waren in Deutschland, dass Waren ab einem Gesamtwert von wenigen Hundert Euro zu verzollen sind. Informieren Sie sich bitte über die aktuellen Zollbestimmungen des deutschen Zolls unter www.zoll.de.

Landesspezifische Sicherheitshinweise:

USA: Taschendiebstähle, Überfälle und Autoeinbrüche kommen in vielen Ballungszentren der USA vor. Die Gefahr ist aber je nach Ortschaft und auch innerhalb einer Großstadt je nach Viertel stark unterschiedlich. In ärmeren Vierteln steigen Risiken für Reisende insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, wie auch teilweise in Touristenorten und in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Kolumbien, Panama, Guatemala, Mexiko: Aufgrund der hohen Kriminalitätsraten in diesen Ländern empfehlen wir Ihnen an organisierten Landausflügen teilzunehmen und die jeweilige Stadt und das Hafengelände nicht auf eigene Faust zu erkunden. Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders vorsichtig und verzichten Sie auf das Tragen oder Zeigen von Wertsachen. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
Costa Rica: Die Kriminalitätsrate ist in Costa Rica niedriger als in den Nachbarländern, aber nicht zu ignorieren. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommen insbesondere in den Städten und in stark frequentierten Nationalparks vor.

Besondere strafrechtliche Vorschriften:

In allen Ländern Ihrer Reise gilt: Drogendelikte, wie Drogenbesitz und -schmuggel werden hart bestraft. Langjährige Haftstrafen müssen in örtlichen Gefängnissen verbüßt werden. Vermeiden Sie unter allen Umständen, Briefe, Päckchen etc. für andere Personen mit über die Grenze zu nehmen und transportieren Sie sie auch nicht innerhalb des Landes, ohne deren Inhalt zu kennen.
USA: Nicht nur der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit, sondern auch das sichtbare Tragen von Alkohol im öffentlichen Raum kann örtlich unter Strafe stehen. Rauchverbote sind in den USA weiterverbreitet als in Deutschland. Bei Zuwiderhandlungen können zum Teil hohe Ordnungsstrafen drohen.
Panama: Der Konsum alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit ist verboten und kann zur Inhaftierung führen. Rauchen ist in weiten Teilen des öffentlichen Raums verboten und im Allgemeinen innerhalb der panamaischen Gesellschaft verpönt. Ein Verstoß gegen das Rauchverbot kann mit Geldstrafen geahndet werden.
Mexiko: Das Rauchen ist an allen öffentlichen Orten in Mexiko verboten. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel, Strände, Parks, Hotels und Restaurants. Verstöße können mit Geldstrafe oder Gefängnis geahndet werden. Elektrische Zigaretten (vapes) sind in Mexiko verboten. Der Genuss alkoholischer Getränke auf der Straße sowie Urinieren an öffentlichen Plätzen ist in ganz Mexiko verboten und kann mit Geldstrafe oder Gefängnis geahndet werden.

Medizinische Hinweise:

Überprüfen Sie mindestens 8 Wochen vor Ihrer Reise die neuesten länderspezifischen medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de). Jede länderspezifische Seite enthält Informationen zu Impfempfehlungen, aktuellen Gesundheitsrisiken oder Krankheitsausbrüchen sowie Informationen zur medizinischen Versorgung im Ausland.
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktu-ellen Stand befinden. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen (https://dtg.org/index. php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html). In den Tropen gibt es viele Erreger und Viren (z.B. Zika-Virus, Dengue-Fieber), die durch Mücken übertragen werden, daher empfehlen wir Ihnen Moskitomittel und entsprechende Kleidung einzupacken (lange, helle und evtl. stichfeste Kleidung).
Gelbfieber Impfung: Bei der direkten Einreise aus Deutschland wird kein Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt, aber die Impfung wird allen Reisenden ab einem Alter von neun Monaten für Reisen nach Panama (Region Colón) dringend empfohlen. Ebenso besteht ein geringes Risiko in Kolumbien (Region Cartagena).

Medizinische Versorgung:

USA: In den USA sind die ärztliche und apparative Versorgung sowie Hygiene und Medikamentenversorgung i.d.R. kein Problem. Behandlungen sind teuer und erfolgen gegen Vorkasse oder direkte Bezahlung.
Kolumbien: Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen.
Panama, Guatemala, Costa Rica, Mexiko: Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung häufig nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Die Kosten für eine medizinische Behandlung sowie Medikamente müssen in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden.
Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit der Option des Krankenrücktransports nach Deutschland wird empfohlen.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundene körperliche Beweglichkeit und geistige Autonomie zu erkundigen.

Alle Angaben ohne Gewähr / Stand: April 2024


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