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Länderinformationen Vereinigte Arabische Emirate & Oman

Länderinformationen Vereinigte Arabische Emirate & Oman

Höchsttemperaturen im Vergleich

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VAE Dubai242527313738403937343026
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Allgemeiner Hinweis:

Im folgenden finden Sie eine Informations-übersicht, bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen, die Politische- und Gesundheitliche Lage weltweit jeder Zeit ändern kann, daher empfehlen wir Ihnen sich vor Ihrer Reise zu informieren. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Abreise die Webseite des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de/).

Geographie:

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) bestehen aus sieben Emiraten: Abu Dhabi, Dubai, Sharjah, Ajman, Umm Al Quwain, Ras Al Khaimah und Fujairah. Das Sultanat Oman grenzt östlich an die VAE. Beide Länder liegen im Südosten des persischen Golfs.

Hauptstadt:

VAE: Abu Dhabi
Oman: Maskat

Staatsform:

VAE: föderale, konstitutionelle Monarchie bestehend aus sieben autonomen Emiraten; höchstes Bundesorgan ist der Oberste Rat, welcher aus den Herrschern der sieben Emirate besteht; diese wählen untereinander das Staatsoberhaupt, der für fünf Jahre im Amt bleibt.
Oman: absolute Monarchie mit gleichzeitigem Besitz einer Verfassung.

Religion:

Der Islam ist Staatsreligion in beiden Ländern (VAE: 90 % Sunniten, 5-10 % Schiiten; Oman: 45 % Ibaditen, 45 % Sunniten, 5 % Schiiten). Ansässige Ausländer praktizieren ihre Religionen ungehindert.

Sprache:

Die Amtssprache ist Arabisch. Im Geschäftsverkehr und in den Hotels wird auch Englisch gesprochen und verstanden.

Klima:

Subtropisches bis tropisches Wüstenklima mit sehr geringen Jahresniederschlägen (meist im Winter); extreme Hitze und Schwüle von Mai bis Oktober (Tageshöchsttemp. über 45° C); durchschn. Temp. im Januar 18° C, im August 34° C.

Ortszeit:

In VAE und Oman gilt Mitteleuropäische Zeit (MEZ) +3 Std. Der Zeitunterschied zu Deutschland beträgt im Sommer +2 Std.

Elektrizität:

220-240 Volt Wechselstrom, 50 Hertz. Für den Anschluss benötigt man normalerweise dreipolige Stecker (Typ G), teilweise auch Stecker des Typs C oder D. Adapter in jedem Elektrogeschäft und allen größeren Supermärkten erhältlich.

Telefonieren:

Die Vorwahl für Ferngespräche von Deutschland in die Emirate/Oman lautet 00971/00968. Für Telefonate nach Deutschland wählt man die 0049 vor. Die 0 vor der Ortsvorwahl entfällt jeweils.

Land und Leute:

Aufgrund des Islams ist der Alkoholkonsum in den VAE und dem Oman eingeschränkt. Besonders im Emirat Sharjah gilt ein strenges, generelles Alkoholverbot. Hier wird in keinem Hotel oder Restaurant Alkohol angeboten, wohingegen in den restlichen Emiraten Alkohol serviert wird. Frauen sollten keine Tops, Hotpants oder Miniröcke tragen, sondern Schultern und Knie immer bedecken. Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen und sogar Kaugummi kauen, auch in Fahrzeugen, ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime verboten. Während dieser Zeit sollten Frauen möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen und Männer auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.
Das Teppich-, Schmuck- und Lederwarenhandwerk sind feste, teilweise Jahrhunderte alte Bestandteile der orientalischen Kultur. Deshalb werden wir auf unserer Reise auch eine Schmuckmanufaktur, einen Lederhandel sowie eine moderne Teppichgalerie besuchen. Hier erfahren Sie Wissenswertes über die Kunst des Teppichhandwerks und erleben wie ein handgeknüpfter Teppich schon seit Generationen entsteht. Im Rahmen interessanter Vorführungen erfahren Sie mehr über das Aufbereiten der Seidenfäden, das natürliche Färben der Wolle und das filigrane und sehr zeitaufwändige Knüpfen. In den jeweiligen Manufakturen haben Sie dann auch jeweils 1-2 Std. Zeit, sich Kunstwerke und Produkte anzusehen.
Handeln gehört dort zu den landestypischen Gepflogenheiten. Sollten Sie kein Interesse an einem Kauf haben, akzeptieren die Händler auch ein klares Nein. In Kaufhäusern und Supermärkten wird nicht gehandelt.

Währung/Banken/Kreditkarten:

Währung: VAE: Währungseinheit ist Dirham (AED) 1 AED = 100 Fils. Kurs (24.10.2024), 1 EUR = 3,98 AED; 1 AED = 0,25 EUR; Oman: Oman Rial (OMR) 1 OMR = 1.000 Baizas. Kurs (24.10.2024). 1 EUR = 2,41 OMR, 1 OMR = 0,42 EUR.
Banken/Kreditkarten: Für beide Länder gilt: Internationale Kreditkarten werden von Hotels, Autovermietern und zahlreichen Geschäften akzeptiert. Barabhebung mit PIN-Code ist an Geldautomaten möglich. Reiseschecks werden fast überall akzeptiert.

Bettensteuer:

In VAE ist vor Ort ist eine zusätzliche staatliche Bettensteuer von bis zu ca. 5,– € (= 20 AED) pro Zimmer und pro Nacht (Stand: Oktober 2024) zu bezahlen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisedokumente
Erwachsene / Jugendliche
Einreise möglich / Bedingungen
ReisepassJa / mind. noch 6 Monate
nach beabsichtigtem Ausreisedatum
gültig
Vorläufiger ReisepassNein
PersonalausweisNein
Vorläufiger PersonalausweisNein
Visum: Deutsche Staatsangehörige, die im Besitz eines regulären, biometrischen Reisepasses sind dürfen ohne Visum in die VAE einreisen und sich dort zu touristischen, geschäftlichen (ohne Arbeitsaufnahme) oder zu Besuchszwecken für die Dauer von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen aufhalten. Zur Einreise in den Oman wird für deutsche Staatsangehörige ein Visum benötigt. Dieses muss grundsätzlich vor Einreise als E-Visum bei der Royal Oman Police beantragt werden.
Die Einreise mit vorläufigen Reisepässen ist nach Angaben der Botschaft der VAE nicht mehr möglich. Weitere und verbindliche Auskünfte zur Einreise in die Emirate kann nur die Botschaft der VAE in Berlin erteilen. Allen Reisenden wird daher derzeit dringend empfohlen, rechtzeitig vor Reiseantritt (ggf. im Expressverfahren) einen regulären biometrischen Reisepass zu beantragen.
Hinweis: Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Auskünfte und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erteilt die zuständige Vertretung des Ziellandes. Bevor Sie in die Vereinigten Arabischen Emirate und den Oman reisen, prüfen Sie bitte die für Sie gültigen Visabestimmungen und stellen Sie, falls nötig, sicher, dass Sie ein gültiges Visum besitzen. Sie sind selbst dafür verantwortlich, ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. RSD übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise in die VAE von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.

Zollvorschriften:

Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft. Bereits freizügige Illustrierten- Titelseiten könnten als Pornographie ausgelegt werden. Bespielte Videokassetten werden ggf. überprüft bzw. beschlagnahmt. Auch die Einfuhr von E-Zigaretten ist verboten. Sie werden bei Einfuhr konfisziert. Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren in die VAE und den Oman benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Botschaft. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die Einfuhr von Waren in Deutschland ab einem Gesamtwert von wenigen Hundert Euro zu verzollen sind. Informieren Sie sich bitte über die aktuellen Zollbestimmungen des deutschen Zolls unter www.zoll.de.

Landesspezifische Sicherheitshinweise:

Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen und Mittleren Osten wird auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten und dem Oman zur Wachsamkeit geraten. Vor allem in größeren Menschenansammlungen sollte sicherheitsbewusst und situationsgerecht gehandelt werden.
Kriminalität: Die VAE sind eines der sichersten Länder des Mittleren Ostens mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z. B. in großen Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen nicht auszuschließen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften:

In den VAE und dem Oman herrschen strenge islamische Moralvorstellungen. Homosexualität und außereheliche Sexualbeziehungen sind verboten und ziehen eine Gefängnisstrafe nach sich sofern sie zur Anzeige gebracht werden. In Hotels entstehen für Touristen in dieser Hinsicht für gewöhnlich keine Schwierigkeiten bei einer gemeinsamen Zimmerbelegung. Ebenso können nach islamischem Recht Bezeugungen gegenseitiger Zuneigung (z.B. Küssen, Austausch von Zärtlichkeiten) in der Öffentlichkeit zu Geldbußen oder Gefängnisstrafen führen. Rücksichtnahme auf die Sitten und Gebräuche wird daher empfohlen. Reisende sollten in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Der Besitz und Konsum der kleinsten Mengen Drogen zieht ebenfalls Haftstrafen nach sich. Selbst der u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen kann durch Bluttests festgestellt und entsprechend hart bestraft werden.
Strafbar macht man sich außerdem beim Fotografieren/ Filmen von folgenden Einrichtungen: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/ Erdgasanlagen. Bei Zuwiderhandlung wird zumindest die Kamera/ der Film/ der Chip konfisziert.

Medizinische Hinweise:

Überprüfen Sie mindestens 8 Wochen vor Ihrer Reise die neuesten länderspezifischen medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de). Jede länderspezifische Seite enthält Informationen zu Impfempfehlungen, aktuellen Gesundheitsrisiken oder Krankheitsausbrüchen sowie Informationen zur medizinischen Versorgung im Ausland.

Medizinische Versorgung:

Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten. Bitte erkundigen Sie sich ggf. hier gesondert. Für Medikamente, die Betäubungsmittel enthalten oder aus anderen Gründen besonderer Kontrolle durch die VAE Behörden unterliegen, ist seit kurzem zusätzlich über die Webseite des VAE Gesundheitsministeriums online eine Einfuhrerlaubnis zu beantragen. In Zweifelsfällen oder bei Problemen mit dem Online-Antrag wird empfohlen, sich vor einer Reise in die Emirate bei der Botschaft der VAE in Berlin zu erkundigen. Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht immer zu vergleichen, in den größeren Städten jedoch jeweils relativ gut. Auch deutschsprachige Ärzte sind dort tätig. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind grundsätzlich empfohlen.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundenen körperlichen Beweglichkeit und geistigen Autonomie zu erkundigen.

Alle Angaben ohne Gewähr /Stand: November 2024


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