Länderinformationen Spanien
Höchsttemperaturen im Vergleich
| Jan | Feb | Mrz | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Málaga | 12 | 13 | 17 | 19 | 23 | 28 | 32 | 31 | 27 | 22 | 14 | 11 |
Berlin | 2 | 4 | 7 | 12 | 18 | 22 | 24 | 23 | 19 | 14 | 7 | 4 |
Wichtiger Hinweis:
Im folgenden finden Sie eine Informationsübersicht, bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen, die politische und gesundheitliche Lage weltweit jeder Zeit ändern kann, daher empfehlen wir Ihnen sich vor Ihrer Reise zu informieren. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Abreise die Webseite des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de/).
Lage:
Spanien liegt südwestlich der Pyrenäen auf der Iberischen Halbinsel. Nachbarstaaten sind Portugal, Gibraltar, das Fürstentum Andorra und Frankreich.
Staatsform:
Parlamentarische Monarchie. Staatsoberhaupt ist seit dem 19. Juni 2014 König Felipe VI. Regierungschef ist seit dem 02. Juni 2018 Pedro Sánchez.
Hauptstadt:
Madrid
Religion:
Römisch-katholisch (über 90 %)
Sprache:
Spanisch (Castellano) ist verfassungsmäßige Staatssprache. In den Autonomen Gemeinschaften Baskenland, Galicien, Katalonien und Valencia haben daneben die jeweiligen regionalen Sprachen offiziellen Rang.
Klima:
Das Klima in Andalusien ist mediterran. Mit rund 3000 Sonnenstunden pro Jahr gehört Andalusien zu den sonnigsten Regionen Spaniens. Ab Mitte Oktober kann es wieder vermehrt zu Niederschlägen kommen.
Elektrizität:
Der elektrische Strom wird in Spanien mit einer Spannung von 230 V und in Form von Wechselstrom in einer Frequenz von 50 Hertz geliefert. In Ihrem Hotel ist kein Adapter notwendig.
Ortszeit:
Ganz Spanien gehört zur Mitteleuropäischen Zeitzone, es gilt die Greenwichzeit +1 (GMT+1) mit Anwendung der Sommerzeit. Es gibt keinen Zeitunterschied zu Deutschland.
Telefonieren:
Für Telefonate nach Deutschland muss die Länderkennzahl 0049 (+49) vorgewählt werden. Bei Anrufen aus Deutschland nach Spanien wählen Sie bitte die 0034 (+34) vorweg.
Währung/Banken/Kreditkarten:
Spanien ist Mitglied der Europäischen Union und der Europäischen Währungsunion. Das heißt der Euro ist das offizielle Zahlungsmittel in Spanien. Einkäufe können sowohl in bar als auch mit den gebräuchlichsten Kreditkarten und teilweise auch mit EC-/Maestro-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.
Bargeldabhebung ist sowohl mit Kreditkarte als auch mit EC-/Maestro-Karte und PIN-Nummer möglich. Es können unter Umständen durch die jeweilige Bank Gebühren erhoben werden. Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Bank.
Sicherheitshinweise:
Kriminalität: Insbesondere in den größeren Touristenzentren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht.
Es wird empfohlen, Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher (zum Beispiel im Hotel Safe) zu deponieren und nur das für den Tag benötigte Bargeld (und die EC- oder Kreditkarte) mitzuführen.
Reisende sollten Menschenansammlungen möglichst fernbleiben und an von Touristen besuchten Orten, Flughäfen (auch im Sicherheitsbereich), Bahnhöfen, U-Bahn, Bus etc. auf ihre Wertsachen achten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:
Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass | Ja |
Vorläufiger Reisepass | Ja |
Personalausweis | Ja |
Vorläufiger Personalausweis | Ja, muss gültig sein. |
Spanien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Zu beachten ist jedoch, dass die Ausreise aus Spanien auf dem Luftweg aufgrund der dort geltenden Luftsicherheitsbestimmungen nur mit einem gültigen Ausweisdokument möglich ist.
Diese Einreisebestimmungen gelten grundsätzlich für alle Bürger des Europäischen Wirtschaftraums (EWR). Staatsangehörigen anderer Länder wird empfohlen, die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. RSD übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.
Zollvorschriften:
Privatpersonen können auf Reisen innerhalb der EU ohne Mengenbeschränkung Waren erwerben und mitnehmen, wenn diese für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Spanien hat im Rahmen eines Gesetzes zur Prävention von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus eigene nationale Vorschriften zur Anmeldepflicht von Barmitteln erlassen. Das Gesetz zur Vorbeugung und Verhütung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus vom 28.04.2010 sieht in Art. 34 Abs. 1 a eine Anmeldepflicht für alle Barmittel in Höhe von 10.000 EUR oder mehr bei der Einreise nach bzw. Ausreise aus Spanien vor. Dies gilt auch für Ein- und Ausreisen aus EU-Mitgliedsstaaten.
Seit dem 1. Januar 2021 sind in Spanien Barkäufe nur noch bis zu einem Betrag in Höhe von 1000 EUR möglich. Nähere Details bieten die zuständigen spanischen Behörden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de noch einmal separat einsehen oder telefonisch erfragen.
Medizinische Hinweise:
Überprüfen Sie mindestens 8 Wochen vor Ihrer Reise die neuesten länderspezifischen medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertigesamt.de/de).
Jede länderspezifische Seite enthält Informationen zu Impfempfehlungen, aktuellen Gesundheitsrisiken oder Krankheitsausbrüchen sowie Informationen zur medizinischen Versorgung im Ausland.
Medizinische Versorgung:
Es besteht in Spanien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung – soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik “Urlaub im Ausland”. Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundene körperliche Beweglichkeit und geistige Autonomie zu erkundigen.
Alle Angaben ohne Gewähr / Stand: Januar 2024