Höchsttemperaturen im Vergleich
| Jan | Feb | Mrz | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Ponta Delgada | 16 | 16 | 16 | 17 | 18 | 21 | 25 | 27 | 25 | 22 | 20 | 17 |
Berlin | 2 | 4 | 7 | 12 | 18 | 22 | 24 | 23 | 19 | 14 | 7 | 4 |
Allgemeiner Hinweis:
Im folgenden finden Sie eine Informationsübersicht, bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen, die politische- und gesundheitliche Lage weltweit jeder Zeit ändern kann, daher empfehlen wir Ihnen sich vor Ihrer Reise zu informieren. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Abreise die Webseite des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de/).
Lage:
Die Azoren, eine autonome Region Portugals, sind eine Inselgruppe im Atlantik. São Miguel ist die Hauptinsel.
Hauptstadt:
Ponta Delgada
Staatsform:
Parlamentarische Republik
Staatsoberhaupt:
Staatspräsident (Presidente da República) José Manuel Bolieiro seit 20.11.2020
Religion:
Römisch-katholisch
Sprache:
Portugiesisch
Klima:
Gemäßigtes Klima
Ortszeit:
Auf den Azoren gilt Mitteleuropäische Zeit (MEZ) -2 mit Sommer-Winterzeitumstellung. Der Zeitunterschied zu Deutschland beträgt das ganze Jahr -2 Stunden.
Elektrizität:
220/110 V, 50 Hz; kein Adapter notwendig.
Telefonieren:
Für Telefonate nach Deutschland muss die Länderkennzahl 0049 (+49) vorgewählt werden. Bei Anrufen aus Deutschland auf die Azoren wählen Sie bitte die 00351 (+351) vorweg, die 0 der Ortsvorwahl entfällt jeweils.
Währung:
Die Azoren gehören zur europäischen Währungsunion; Währung ist somit der Euro.
Banken / Kreditkarten:
Öffnungszeiten der Banken von Mo – Fr 08.30 – 15.00 Uhr. Gängige Kreditkarten wie z.B. Visa, MasterCard, American Express werden akzeptiert. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Es wird empfohlen keine größeren Geldsummen mit sich zu führen.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:
Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisedokumente | Einreise möglich |
Reisepass | Ja |
Vorläufiger Reisepass | Ja |
Personalausweis | Ja |
Vorläufiger Personalausweis | Ja, muss gültig sein. |
Die Azoren sind Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Staatsangehörigen anderer Länder wird empfohlen, die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. RSD übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.
Zollvorschriften:
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Barmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (auch Reiseschecks, anderen Währungen oder auf Dritte ausgestellte Schecks).
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise:
Kriminalität: Insbesondere in den größeren Touristenzentren ist Vorsicht vor Diebstählen und Kleinkriminalität angebracht, die Anzahl von Taschendiebstählen hoch.
Es wird empfohlen, Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher (zum Beispiel im Hotel Safe) zu deponieren und nur das für den Tag benötigte Bargeld (und die EC- oder Kreditkarte) mitzuführen. Reisende sollten Menschenansammlungen möglichst fernbleiben und an von Touristen besuchten Orten, Flughäfen (auch im Sicherheitsbereich), Bahnhöfen, U-Bahn, Bus etc. auf ihre Wertsachen achten.
Naturkatastrophen: Die Azoren liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen über seismische Aktivitäten bietet das Portuguese Institute for Sea and Atmosphere IPMA und zum Verhalten bei Erdbeben das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam. Insbesondere über den Azoren können sich von Mai bis November Tropenstürme bilden. Reisende werden in dieser Zeit gebeten, die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.
Besondere strafrechtliche Vorschriften:
Pfefferspray fällt auf den Azoren unter die Bestimmungen des Waffengesetzes, der Besitz ist nur Inhabern des Waffenscheins der Kat. E erlaubt. Zuwiderhandlungen haben in der Regel Strafanzeigen zur Folge.
Medizinische Hinweise:
Impfschutz: Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.
Medizinische Versorgung:
Das Niveau der medizinischen Versorgung ist im Regelfall befriedigend, insbesondere in ländlichen Regionen müssen unter Umständen aber längere Anfahrtszeiten einkalkuliert werden. Auf den Azoren besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung – soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom portugiesischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik „Urlaub im Ausland“. Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundene körperliche Beweglichkeit und geistige Autonomie zu erkundigen.
Alle Angaben ohne Gewähr / Stand: September 2024