Länderinformationen Griechenland
Höchsttemperaturen im Vergleich
| Jan | Feb | Mrz | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Athen | 9 | 11 | 11 | 13 | 20 | 25 | 28 | 29 | 25 | 22 | 16 | 13 |
Berlin | 2 | 4 | 7 | 12 | 18 | 22 | 24 | 23 | 19 | 14 | 7 | 4 |
Wichtiger Hinweis:
Im folgenden finden Sie eine Informationsübersicht, bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen, die Politische und Gesundheitliche Lage weltweit jeder Zeit ändern kann, daher empfehlen wir Ihnen sich vor Ihrer Reise zu informieren. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Abreise die Webseite des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de/).
Geographie:
Griechenland ist ein Halbinsel- bzw. Inselstaat in Südosteuropa.
Hauptstadt:
Athen (ca. 665.000 Einwohner)
Staatsform:
parlamentarische Republik; Staatspräsidentin ist Katerina Sakellaropoulou (seit Januar 2020) und Regierungschef ist der Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis (seit Juni 2023).
Religion:
Rund 96 % der Bevölkerung sind orthodox (Staatsreligion). Ca. 1,3 % sind muslimisch und 2,7 % gehören anderen Religionen an.
Sprache:
Neugriechisch
Klima:
In Griechenland herrscht überwiegend mediterranes Klima mit heißen, trockenen Sommern und feucht-milden Wintern. In den Gebirgsregionen im Landesinneren muss in den Wintermonaten mit Schnee gerechnet werden.
Ortszeit:
Der Zeitunterschied zu Deutschland beträgt das ganze Jahr +1 Stunde.
Elektrizität:
230 Volt Wechselstrom, 50 Hertz. Ein Adapter wird nicht benötigt.
Telefonieren:
Die Vorwahl für Ferngespräche von Deutschland nach Griechenland lautet 0030. Für Telefonate nach Deutschland wählt man die 0049 vor. Die 0 vor der Ortsvorwahl entfällt jeweils.
Währung:
Griechenland gehört zur europäischen Währungsunion; Währung ist somit der Euro.
Banken/Kreditkarten:
Öffnungszeiten der Banken Mo bis Do 08:00 – 14:00 Uhr, Fr 08:00 – 13:30 Uhr, in größeren Städten manchmal auch länger. Gängige Kreditkarten wie z.B. Visa, MasterCard, American Express werden fast überall akzeptiert. Mit EC-Karte und PIN-Nummer kann gegen Gebühr Bargeld von Geldautomaten abgehoben werden. Karten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol werden auch als Zahlungsmittel akzeptiert. ACHTUNG: Bei Zahlung mit Bank- oder Kreditkarten ist Vorsicht vor Betrügern geboten, die versuchen unbemerkt die Bankkarte des Reisenden zu kopieren und den zugehörigen PIN-Code auszuspähen, um dann mit gefälschten Karten an Geldautomaten Geld abzuheben. Reisenden wird daher geraten, bei Zahlung ihre Bankkarte stets im Auge zu behalten und die Geheimnummer nur verdeckt einzugeben. Bei Benutzung von Bank- und Kreditkarten mit PIN-Code in Wechselstuben wird zu Vorsicht geraten.
Bettensteuer:
In Griechenland fällt zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober für 4- und 5-Sterne-Hotels eine Klimaschutzgebühr von bis zu 10,– € pro Zimmer und Nacht an. Außerhalb dieses Zeitraumes fällt die staatliche Kur- und Citytaxe von bis zu 4,– € pro Zimmer und Nacht an (Stand Januar 2024).
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:
Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass | Ja |
Vorläufiger Reisepass | Ja |
Personalausweis | Ja |
Vorläufiger Personalausweis | Ja, muss gültig sein. |
Griechenland ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Bei Reisen mit abgelaufenen Dokumenten kann es trotzdem zu Schwierigkeiten mit einzelnen Fluggesellschaften kommen. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Staatsangehörigen anderer Länder wird empfohlen, die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. RSD übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.
Zollvorschriften:
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls https://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften:
In Griechenland wird der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von „Kultur- und Naturgütern“ hart geahndet, da diese als staatliches Eigentum gelten. Bei Verstößen sind auch für Touristen mehrere Monate Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen (z.Zt. ca. 9.000,– €) gängige Praxis, auch wenn es sich um Antiquitäten bzw. alt aussehende Gegenstände von vermeintlich geringem Wert handelt. Es wird daher nachdrücklich davor gewarnt, von Händlern z.B. Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc. anzukaufen oder selbst mitzunehmen. Der Erwerb, Besitz sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften (auch kleinere Mengen) wird hart bestraft. Führen Sie auch keine Verteidigungssprays mit sich. Der Besitz und Gebrauch ist in Griechenland verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Das Fotografieren von militärischen Anlagen und wichtigen zivilen Anlagen (Flughäfen/Häfen) ist wegen Spionagegefahr verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Weitere Informationen unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/.
Medizinische Hinweise:
Überprüfen Sie mindestens 8 Wochen vor Ihrer Reise die neuesten länderspezifischen medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de).
Jede länderspezifische Seite enthält Informationen zu Impfempfehlungen, aktuellen Gesundheitsrisiken oder Krankheitsausbrüchen sowie Informationen zur medizinischen Versorgung im Ausland.
Für die Einreise nach Griechenland sind keine Impfungen vorgeschrieben. Jeder Reisende sollte aber einen ausreichenden Schutz gegen Tetanus und Polio und gegebenenfalls Hepatitis haben. In Griechenland besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung – soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Auf jeden Fall sollte man sich schon vor der Reise bei seiner Krankenkasse über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Kostenerstattung informieren. Das Auswärtige Amt empfiehlt zusätzlich einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundene körperliche Beweglichkeit und geistige Autonomie zu erkundigen.
Alle Angaben ohne Gewähr / Stand: März 2024