Länderinformation Portugal
Höchsttemperaturen im Vergleich
| Jan | Feb | Mrz | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Lissabon | 11 | 13 | 12 | 15 | 18 | 23 | 24 | 25 | 22 | 21 | 16 | 14 |
Berlin | 1 | 2 | 7 | 13
| 18 | 21 | 24 | 23 | 19 | 14 | 7 | 4 |
Allgemeiner Hinweis:
Im folgenden finden Sie eine Informationsübersicht, bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen, die Politische- und Gesundheitliche Lage weltweit jeder Zeit ändern kann, daher empfehlen wir Ihnen sich vor Ihrer Reise zu informieren. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Abreise die Webseite des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de/).
Lage:
Äußerster Westen des europäischen Kontinents und der Iberischen Halbinsel; Nord-Süd-Ausdehnung: 577 Kilometer, West-Ost: 286 Kilometer.
Staatsform:
Parlamentarische Republik.
Hauptstadt:
Lissabon (Lisboa), Stadtkern 545.796, mit Randzonen („Grande Lisboa“) 2,8 Millionen Einwohner.
Religion:
ca. 90% römisch-katholisch
Sprache:
Portugiesisch.
Klima:
Atlantik- und Mittelmeerklima
Elektrizität:
Der elektrische Strom wird in Portugal mit einer Spannung von 220/400 V und in Form von Wechselstrom in einer Frequenz von 50 Hertz geliefert. Es ist kein Adapter notwendig.
Ortszeit:
In Portugal gilt Westeuropäische Zeit (WET) mit Sommer-/Winterzeitumstellung. Der Zeitunterschied zu Deutschland beträgt das ganze Jahr -1 Stunde.
Telefonieren:
Für Telefonate nach Deutschland muss die Länderkennzahl 0049 (+49) vorgewählt werden. Bei Anrufen aus Deutschland nach Portugal wählen Sie bitte die 00351 (+351) vorweg.
Währung:
Portugal gehört zur europäischen Währungsunion; Währung ist somit der Euro.
Banken/Kreditkarten:
Öffnungszeiten Banken: Mo – Fr 08.30 – 15.00 Uhr. Einige Banken in Lissabon haben Mo – Fr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Einkäufe können sowohl in bar als auch mit den gebräuchlichsten Kreditkarten und teilweise auch mit EC-/Maestro-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden. Bargeldabhebung ist sowohl mit Kreditkarte als auch mit EC-/Maestro-Karte und PIN-Nummer möglich. Es können unter Umständen durch die jeweilige Bank Gebühren erhoben werden. Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Bank.
Besondere strafrechtliche Vorschriften:
Pfefferspray fällt in Portugal unter die Bestimmungen des Waffengesetzes, der Besitz ist nur Inhabern des Waffenscheins der Kat. E erlaubt. Zuwiderhandlungen haben in der Regel eine Strafanzeige zur Folge.
Sicherheitshinweise:
Kriminalität: Insbesondere in den größeren Touristenzentren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht. Die Anzahl der Taschendiebstähle hat in den vergangenen Monaten deutlich zugenommen. In Lissabon sind hiervon traditionell die historischen Straßenbahnen besonders betroffen. Deshalb gilt wie bei jeder Urlaubsreise: Tragen Sie bei Spaziergängen oder Ausflügen nur das Notwendigste bei sich. Große Bargeldbeträge und Originalausweisdokumente sollten Sie von vornherein im Hotelsafe lassen. Führen Sie, wenn überhaupt, sichere (durch PIN geschützte) Kreditkarten mit. Nehmen Sie Fotokopien Ihrer Dokumente mit auf die Reise. Alternativ können die Dateien auf dem privaten Emailkonto abgespeichert werden und sind so weltweit abrufbar.
Bleiben Sie Menschenansammlungen möglichst fern und achten Sie an von Touristen besuchten Orten, Flughäfen, auch im Sicherheitsbereich, Bahnhöfen, U-Bahn, Bus etc. auf Ihre Wertsachen. Tragen Sie Ihre Wertsachen nahe an Ihrem Körper.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:
Reisedokumente: Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass | Ja |
Vorläufiger Reisepass | Ja |
Personalausweis | Ja |
Vorläufiger Personalausweis | Ja, muss gültig sein. |
Portugal ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Staatsangehörigen anderer Länder wird empfohlen, die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. RSD übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.
Zollvorschriften:
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Medizinische Hinweise:
Impfschutz: Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert- Koch-Institutes anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe www.rki.de). Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und abhängig von den Aufenthaltsbedingungen ggfs. auch Hepatitis B empfohlen.
Medizinische Versorgung:
Das Niveau der medizinischen Versorgung ist im Regelfall befriedigend. In Portugal besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung – soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom portugiesischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundenen körperlichen Beweglichkeit und geistigen Autonomie zu erkundigen.
Alle Angaben ohne Gewähr / Stand: August 2024